Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 446/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128255 eingetragenen
3Q Group Deutschland GmbH,
Oberbaumbrücke 1,
20457 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Seidler,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.08.2015. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet.
67c IN 446/13
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2015
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