Am 27. Dezember 2024 wurde im Insolvenzverfahren der Volocopter GmbH, ansässig in der Werner-von-Siemens-Straße 2-6, 76646 Bruchsal, durch das Amtsgericht Karlsruhe eine wichtige Entscheidung getroffen. Zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens bis zur endgültigen Klärung des Insolvenzantrags wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Hintergrund
Die Volocopter GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Fehring, Dirk Hoke und Oliver Vogelgesang, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Ziel ist es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu klären und mögliche Fortführungsperspektiven zu prüfen. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz aus Mannheim.
Anordnung durch das Gericht
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Vermögens der Volocopter GmbH wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Einstellung der Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Kontrolle durch den Insolvenzverwalter: Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Befugnis zur Verwaltung und Einziehung von Forderungen sowie zur Entgegennahme eingehender Gelder. Darüber hinaus kann er Sonderkonten eröffnen, um die Vermögensverwaltung effizient zu gestalten.
- Prüfungsauftrag: Tobias Wahl wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Volocopter GmbH zu analysieren und zu bewerten, ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Bedeutung für die Gläubiger
Die Anordnung des Gerichts dient dem Schutz der Gläubigerinteressen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig abfließen oder verloren gehen. Gläubiger der Volocopter GmbH sind aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber der Schuldnerin künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechte und Pflichten der Schuldnerin
Die Volocopter GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollständigen Einblick in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Zudem darf sie über Bankkonten und Außenstände nur noch mit Zustimmung des Verwalters verfügen. Der Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, um die Vermögenswerte zu sichern und eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation vorzunehmen.
Ausblick
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Verfahren offiziell eröffnet wird und ob Chancen auf eine Restrukturierung oder eine geordnete Abwicklung bestehen. Das Verfahren wird zeigen, ob die Volocopter GmbH ihre ambitionierten Projekte im Bereich urbaner Luftmobilität fortführen kann.
Weitere Entwicklungen im Verfahren werden durch das Amtsgericht Karlsruhe bekanntgegeben. Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
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