Das Amtsgericht Mannheim hat am 27. Dezember 2023 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der A Project GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, das in der Immobilienbranche tätig ist, wird durch den Geschäftsführer Ergün Bincir vertreten.
Mit diesem Beschluss sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die A Project GmbH untersagt, solange sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Alle bereits begonnenen Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Rechtsanwältin Gesa-Gabriele Edenharder wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist nun für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin verantwortlich. Verfügungen über Vermögensgegenstände der A Project GmbH bedürfen ihrer Zustimmung.
Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der A Project GmbH einzuziehen. Zudem ist sie berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und zu verwalten, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern.
Gläubiger der A Project GmbH sind aufgefordert, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Des Weiteren hat die vorläufige Insolvenzverwalterin das Recht, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Das Amtsgericht Mannheim betont, dass Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument eingereicht werden können, allerdings sind bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen.
2 IN 2044/23
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