Startseite Allgemeines Insolvenzverfahren der eleXstore GmbH
Allgemeines

Insolvenzverfahren der eleXstore GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 506 IN 13/24
Insolvenzgericht: Amtsgericht Bremen

Am 13. November 2024 um 12:30 Uhr hat das Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der eleXstore GmbH, Zum Falsch 15a, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 39576 HB), angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Marc-Alexander Stolle vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Uwe Kuhmann bestellt. Die Kanzlei ist wie folgt erreichbar:

Kanzlei Kuhmann
Herdentorswallstraße 93
28195 Bremen
Tel.: 0421-33061-0
Fax: 0421-33061-10
Web: www.kuhmann.eu

Verfügungen der eleXstore GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Aufforderung an Schuldner

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Fristbeginn:

  • Mit Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
  • Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Einreichung:
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen, oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1133344563234-000000050 einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.

Hinweis zur Beschwerde:
Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Bei einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Bremen.

Amtsgericht Bremen, 13.11.2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Kretschmer fordert nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mehr Kompetenzen für Sicherheitsbehörden Nach...

Allgemeines

Deutsche Weicheier

Husten, Heiserkeit, Kopfschmerzen, Fieber – das volle Winter-Menü. Willkommen in der Grippesaison...

Allgemeines

Bankberater oder Zauberer? Wie man Geld verschwinden lässt, ohne mit der Wimper zu zucken

Ein Mann meldet sich anonym, und seine Geschichte könnte direkt aus einem...

Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...