Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Dezember 2023 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamburg, Flüggerhöfe Immobilien GmbH & Co. KG, ein Unternehmen spezialisiert auf den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, eingeleitet. Die Geschäftsführung des Unternehmens, vertreten durch die Hamburg, Flüggerhöfe Management GmbH und deren Geschäftsführer, hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Laut Beschluss des Gerichts sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, und Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen des Unternehmens zu betreten.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu erhalten und wird die schuldnerischen Vermögensverhältnisse prüfen. Zudem ist er verpflichtet, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Unternehmens vorzunehmen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat zudem klargestellt, dass Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument eingereicht werden können, allerdings müssen bestimmte Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt sein.
36h IN 7953/23
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