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Insolvenzverfahren der Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Tübingen hat im Rahmen eines Insolvenzantrags der Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Schmitt vertreten. Das Unternehmen, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 779715, hat am 11. November 2024 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zur Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff von der Kanzlei Walter, Riegger & Partner in Tübingen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Poff übernimmt mit sofortiger Wirkung die Überwachung der Geschäftsführung und ist befugt, die finanziellen Mittel des Unternehmens zu sichern.

Seine Aufgaben umfassen:

  • Überwachung der Unternehmensführung zur Sicherung der Vermögenswerte im Gläubigerinteresse
  • Prüfung der Verfahrenskostenfähigkeit der Schuldnerin
  • Verwaltung von Bankkonten und Einzug von Forderungen zur Einrichtung eines Sonderkontos für die Insolvenzmasse
  • Betreten der Geschäftsräume der Schuldnerin sowie Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere

Dr. Poff ist zudem berechtigt, Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen und eingehende Gelder direkt entgegenzunehmen.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Das Gericht hat Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin getroffen:

  1. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, sind untersagt.
  2. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin – einschließlich Bankkonten und Forderungen – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  3. Zahlungen durch Drittschuldner (z. B. Kunden der Schuldnerin) dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Tübingen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder dessen Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Für die Beschwerde ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich, sie muss jedoch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erfolgen. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung bietet das Justizportal www.ejustice-bw.de.

Hintergrund und Ausblick

Die Objekt Salzwiesenstraße Stuttgart GmbH ist ein Immobilienunternehmen, das mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung im Interesse der Gläubiger vorzubereiten. Ob es tatsächlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, hängt von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab, der unter anderem die Zahlungsfähigkeit und die Deckung der Verfahrenskosten überprüfen wird.

Das Insolvenzverfahren reiht sich in eine Serie von Unternehmensinsolvenzen ein, die derzeit verschiedene Branchen und Regionen betreffen. Der Ausgang dieses Verfahrens wird mit Spannung erwartet, da es entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger geben könnte.

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