Das Amtsgericht Heilbronn hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rubicon Nature GmbH, ansässig in der Gerberstraße 20, 74072 Heilbronn, eine vorläufige Sicherungsmaßnahme beschlossen (Aktenzeichen: 20 IN 1052/24). Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Stefanie Keppler, hat selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Um nachteilige Vermögensveränderungen zu verhindern, wurden am 4. November 2024 mehrere Maßnahmen erlassen. Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen gegen die Rubicon Nature GmbH wurden untersagt, ausgenommen davon sind unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Gesa-Gabriele Edenharder, mit Kanzleisitz in der Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim (Telefon: 0621 440040, E-Mail: rae@rkgp.de), bestellt. Sie hat die Aufgabe, die Vermögenslage der Schuldnerin zu überwachen, das Vermögen zu sichern und sicherzustellen, dass die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können.
Verfügungen der Rubicon Nature GmbH über ihre Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig. Zudem wurde der Schuldnerin verboten, über Bankkonten und Außenstände eigenmächtig zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Konten ging an die Insolvenzverwalterin über, die auch berechtigt ist, Sonderkonten einzurichten und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Anweisung an Drittschuldner
Den Schuldnern der Rubicon Nature GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten, um die künftige Insolvenzmasse zu schützen.
Erlaubnis zur Überwachung der Geschäftsräume
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Recht, die Geschäftsräume der Rubicon Nature GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihr Zugang zu Büchern und Geschäftspapieren zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zur Vermögenssicherung zu erteilen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll eingelegt werden und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung der Beschwerdeabsicht enthalten.
Hinweis zur elektronischen Einreichung
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist jedoch unzulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung bei Gerichten in Baden-Württemberg sind auf der Website www.ejustice-bw.de verfügbar.
Diese Maßnahmen sollen die Vermögenswerte der Rubicon Nature GmbH sichern, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
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