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Insolvenzverfahren der tnp AG

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, hat am 01.08.2023 im Aktenzeichen 401 IN 1315/23 die Entscheidung zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der tnp AG getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Neumarkt 31, 04109 Leipzig und eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 22816, wird durch die Vorstände Volker Neumann und Jan Treu vertreten.

Die Entscheidung sieht vor, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse am 01.08.2023 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi von Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft in Leipzig bestellt.

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, einschließlich Forderungen und Bankguthaben, die auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Die Schuldnerin muss dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen sowie Auskünfte von Behörden und Dritten einzuholen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft sind von der einstweiligen Einstellung und der Untersagung ausgenommen.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls nicht verkündet, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgen.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird und ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden und muss den gesetzlichen Anforderungen gemäß Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird versucht, die Gläubigerinteressen zu sichern und das Unternehmen vorerst zu stabilisieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, während die tnp AG sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befindet.

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