Am 23. Dezember 2024 wurde im Insolvenzverfahren über die WeserSolar GmbH & Co. KG durch das Amtsgericht Oldenburg die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens.
Rechtsanwalt Tim Stoll wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Sämtliche Verfügungen der WeserSolar GmbH & Co. KG sind ab sofort nur mit seiner Zustimmung gültig. Schuldner der WeserSolar GmbH & Co. KG sind dazu verpflichtet, den Beschluss des Gerichts zu beachten und Leistungen nur unter den Vorgaben des Insolvenzverfahrens zu erbringen.
Betroffene Kunden stellen sich nun die Frage, wie sie in dieser Situation ihre Rechte wahren und mögliche Ansprüche sichern können. Hierzu haben wir mit Rechtsanwalt Maurice Högel vom Internetportal verbraucherschutz-solar.de gesprochen, der Tipps und Handlungsempfehlungen für Betroffene gibt.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel
Frage: Herr Högel, was bedeutet die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens für Kunden der WeserSolar GmbH & Co. KG?
Maurice Högel: Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bedeutet, dass WeserSolar momentan nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann. Kunden, die auf die Lieferung von Solaranlagen oder Dienstleistungen warten, müssen damit rechnen, dass ihre Aufträge möglicherweise nicht mehr erfüllt werden. Gleichzeitig sollten sie beachten, dass Forderungen gegen das Unternehmen im Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen, um berücksichtigt zu werden.
Frage: Was können betroffene Kunden tun, um ihre Ansprüche zu sichern?
Maurice Högel: Zunächst ist es wichtig, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Tim Stoll, ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Forderungsanmeldung. Kunden sollten ihre Verträge, Rechnungen und alle weiteren relevanten Dokumente bereithalten. Anschließend können sie ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Frage: Gibt es eine Frist, die Kunden beachten müssen?
Maurice Högel: Aktuell handelt es sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Sobald das Hauptverfahren eröffnet wird, setzt das Insolvenzgericht eine Frist zur Forderungsanmeldung fest. Kunden sollten jedoch keine Zeit verlieren und bereits jetzt alle Unterlagen vorbereiten, um diese Frist nicht zu verpassen.
Frage: Was passiert, wenn Kunden bereits Vorauszahlungen geleistet haben?
Maurice Högel: Vorauszahlungen sind besonders kritisch. Diese Zahlungen werden im Insolvenzverfahren als Forderungen behandelt, die oft nachrangig gegenüber anderen Gläubigern sind. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Kunden zumindest einen Teil ihrer Vorauszahlung zurückerhalten. Das hängt von der Verteilung der Insolvenzmasse ab.
Frage: Haben betroffene Kunden andere Möglichkeiten, ihre Interessen durchzusetzen?
Maurice Högel: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Ansprüche über eine Rechtsschutzversicherung geltend zu machen, sofern eine solche besteht. Außerdem sollten Kunden prüfen, ob gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer oder andere Beteiligte des Unternehmens möglich sind. Hier ist jedoch juristischer Rat unabdingbar.
Frage: Haben Sie abschließend einen Tipp für betroffene Kunden?
Maurice Högel: Der wichtigste Schritt ist jetzt, aktiv zu werden. Warten Sie nicht darauf, dass sich das Problem von selbst löst. Informieren Sie sich regelmäßig über den Stand des Verfahrens und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Unser Portal verbraucherschutz-solar.de bietet betroffenen Kunden zudem kostenlose Informationen und Vorlagen zur Forderungsanmeldung.
Das Insolvenzverfahren der WeserSolar GmbH & Co. KG ist für viele Kunden eine belastende Situation. Mit den richtigen Schritten können Betroffene jedoch ihre Chancen auf eine Entschädigung wahren und ihre Interessen im Verfahren aktiv vertreten.
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