Das Amtsgericht Pinneberg hat am 03. Januar 2025 im Verfahren 71 IN 1/25 wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH beschlossen. Die Schuldnerin, die ihren Sitz in der Mühlenstraße 2, 25421 Pinneberg hat, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Bestellung eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters
Im Rahmen der Entscheidung wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus Hamburg, entpflichtet. Zum neuen vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn, ernannt. Herr Prof. Dr. Pannen übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sicherung und Verwaltung des Schuldnervermögens.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
- Telefon: 04121 2611271
- Telefax: 04121 2611412
Beschluss des Gerichts: Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO mehrere Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:
- Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen, also die Forderungen der Schuldnerin gegenüber Dritten. - Sicherung des Schuldnervermögens:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu prüfen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen Abflüsse erfolgen. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu wahren und das Vermögen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu erhalten.
Hintergrund des Verfahrens
Die Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Handelsregisternummer HRB 1992 PI eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Renate Zimmermann und Uwe Zimmermann vertreten. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage sah sich die GmbH gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien, wie die Schuldnerin oder Gläubiger, haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts eine sofortige Beschwerde einzulegen.
- Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung eingereicht werden.
- Ort: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
- Elektronische Einreichung: Eine Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist jedoch unzulässig. Rechtsbehelfe müssen den gesetzlichen Anforderungen an elektronische Dokumente entsprechen, etwa durch eine qualifizierte elektronische Signatur.
Nächste Schritte im Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH prüfen und einen Bericht erstellen. Basierend auf den Ergebnissen wird das Amtsgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.
Die Gläubiger des Unternehmens werden in Kürze die Möglichkeit haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Weitere Informationen zur Eröffnung oder zum Fortgang des Verfahrens werden öffentlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zugänglich gemacht.
FazitMit der Bestellung eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters und der Einführung strenger Sicherungsmaßnahmen unternimmt das Amtsgericht Pinneberg die notwendigen Schritte, um das Vermögen der Z HAIR + BEAUTY Friseurbetriebe GmbH zu schützen. Ob das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen gerettet oder geordnet abgewickelt wird, hängt von den Ergebnissen der kommenden Wochen ab. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die weiteren Entwicklungen genau verfolgen und gegebenenfalls ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden.
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