Am 02.08.2023 hat das Amtsgericht München, Insolvenzgericht, im Verfahren über den Antrag der EpiQMAx GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Völker-Albert Moritz Carl, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg und ist beim Amtsgericht München unter HRB 244192 registriert.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen betrifft.
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch muss eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Für die genauen Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die jeweils geltenden Vorschriften und die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Schuldnervermögens und der Vorbereitung des weiteren Insolvenzverfahrens. Das Unternehmen EpiQMAx GmbH befindet sich vorerst unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, und die weitere Entwicklung wird abzuwarten sein.
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