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Insolvenzverfahren eröffnet: DREEMS e-mobilities GmbH unter vorläufiger Verwaltung

geralt (CC0), Pixabay
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Am 14. November 2024 hat das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH (HRB 227710) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Hannover wird von ihrem Geschäftsführer, Karl-Heinz Riggers, vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Ab sofort sind Verfügungen der DREEMS e-mobilities GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, wirksam. Dieser wurde vom Gericht bestellt und ist unter folgender Adresse erreichbar:

Dr. jur. Rainer Eckert
Robert-Enke-Straße 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 626287-0
Fax: 0511 626287-10

Schuldner der DREEMS e-mobilities GmbH werden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen des Gerichts und des Insolvenzverwalters zu erbringen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können, unter bestimmten Voraussetzungen, Beschwerde einlegen. Die Frist für die Einreichung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Beschwerden sind beim Amtsgericht Hannover, Insolvenzabteilung, einzureichen:

  • Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
  • Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167.

Datenschutz

Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen können in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die DREEMS e-mobilities GmbH vor einem Wendepunkt. Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und Entscheidungen über die Zukunft der Gesellschaft vorbereiten. Für Gläubiger und Geschäftspartner bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiterentwickelt.

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