Hamburg – Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. November 2024 um 16:57 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123. Landwehr-Osnabrück Projektgesellschaft mbH & Co. KG (Handelsregistereintrag HRA 123, Amtsgericht Hamburg) angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Frauenthal 15, 20149 Hamburg.
Die Projektgesellschaft wird gesetzlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafterinnen vertreten:
- Die LOOP GmbH, Bismarckstraße 44, 20259 Hamburg (Handelsregister HRB 176016), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rinshofer.
- Die ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg (Handelsregister HRB 168644), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Maurin.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) verschiedene Maßnahmen verfügt:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
- Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen keine Zahlungen mehr an diese leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt
Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie etwa die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt.
Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Aktenzeichen: 67c IN 415/24
Amtsgericht Hamburg, 25. November 2024
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