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Insolvenzverfahren für Immunkraft Gesundheitszentren GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 21. Oktober 2024 wurde um 12:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Immunkraft Gesundheitszentren GmbH aus Braunschweig im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Am Hohen Tore 1, 38118 Braunschweig, und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 210162 geführt. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Runa-Christine Wiegand.

Vorläufige Insolvenzverwaltung

Im Zuge des Verfahrens hat das Amtsgericht Braunschweig einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Rolle übernimmt Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, der in der Kanzlei MFP Law am Löwenwall 6 in Braunschweig tätig ist. Künftig sind sämtliche Verfügungen der Immunkraft Gesundheitszentren GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass während der Insolvenzantragsphase Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.

Aufforderung an die Schuldner

Die Schuldner der Immunkraft Gesundheitszentren GmbH werden darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung des Insolvenzgerichts zu leisten. Das bedeutet, dass Zahlungen direkt an das Unternehmen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unwirksam sein könnten. Dies ist eine Maßnahme, um die Gläubigerinteressen zu schützen und die geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Einsicht in den Beschluss und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Sowohl die Antragstellerin als auch die Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung des Beschlusses Beschwerde einzulegen. Diese Frist beginnt, wenn die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht wurde, zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig einzureichen und muss von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

Weitere Informationen

Zusätzliche Hinweise zum Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Rechten der Beteiligten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Braunschweig, die auf dessen Webseite einsehbar ist.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt das Unternehmen in eine kritische Phase ein, in der die weitere Vorgehensweise zur finanziellen Sanierung oder gegebenenfalls Abwicklung geklärt werden muss. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll dazu beitragen, die Interessen der Gläubiger zu wahren und den Fortgang des Verfahrens zu sichern. Ob das Unternehmen eine Sanierung anstrebt oder eine Liquidation bevorsteht, wird sich in den nächsten Schritten des Verfahrens zeigen.

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