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Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren gegen Babylon Investment GmbH eröffnet
Vorsicht

Insolvenzverfahren gegen Babylon Investment GmbH eröffnet

geralt (CC0), Pixabay
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Über das Vermögen der Babylon Investment GmbH (HRB 26819, AG Montabaur) wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Neuwied hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Arne Löser bestellt.

Schuldner der Gesellschaft sind verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Anleger, die Forderungen gegen die Babylon Investment GmbH haben, sollten jetzt aktiv werden.


Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Jetzt keine Zeit verlieren“

Frage: Herr Reime, wie sollten sich betroffene Anleger jetzt verhalten?

Antwort: Wer investiert hat, sollte dringend alle Unterlagen sichern – insbesondere Verträge, Zahlungsnachweise und Kommunikation mit dem Unternehmen. Diese Dokumente sind für die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren essenziell.

Frage: Was bedeutet das Insolvenzverfahren für Anleger?

Antwort: Mit dem Verfahren wird geprüft, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind, um Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise zu begleichen. Anleger sind dabei gleichgestellt mit anderen Gläubigern und müssen ihre Ansprüche formell anmelden.

Frage: Gibt es Fristen, die Anleger beachten müssen?

Antwort: Ja, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, gibt es eine Anmeldefrist. Wer zu spät kommt, hat möglicherweise schlechtere Chancen, berücksichtigt zu werden. Man sollte daher schon jetzt vorbereitet sein.

Frage: Können Anleger auf Rückzahlungen hoffen?

Antwort: Das hängt vom Ergebnis der Insolvenzprüfung ab – also davon, wie viel Vermögen vorhanden ist. Erfahrungsgemäß sind die Quoten oft gering, aber das variiert von Fall zu Fall. Auch zivilrechtliche Schritte wegen Falschberatung könnten geprüft werden.

Frage: Was raten Sie Anlegern jetzt?

Antwort: Ich empfehle eine schnelle rechtliche Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Viele Kanzleien bieten eine erste Einschätzung kostenlos an.

 

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