Landshut – Das Amtsgericht Landshut hat im Verfahren über den Antrag der BOTEC – Scheitza GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Paul Scheitza und Ralf Scheitza, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 19. November 2024 um 15:30 Uhr gefasst.
Hintergrund des Verfahrens
Die BOTEC – Scheitza GmbH, deren Geschäftssitz sich in der Waldstraße 1, 84149 Velden befindet, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Unternehmen ist unter der Nummer HRB 1810 beim Amtsgericht Landshut im Handelsregister eingetragen. Mit dem Antrag signalisiert die Gesellschaft, dass sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung der Schuldnerin weiterhin besteht, jedoch nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich der Einziehung von Außenständen, bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Lange Zeile 26, 85435 Erding. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter +49(89)21703950 oder per E-Mail an muenchen@dkr-partner.de möglich.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den Geschäftsbetrieb, soweit möglich, aufrechtzuerhalten. Zudem wird der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der BOTEC – Scheitza GmbH prüfen und ein Gutachten über die Eröffnungsvoraussetzungen des Insolvenzverfahrens erstellen. Dies umfasst unter anderem die Bewertung der Aktiva und Passiva sowie die Überprüfung der Liquiditätslage.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen. Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, sofern dieses die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger und Geschäftspartner der BOTEC – Scheitza GmbH bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, dass Forderungen zunächst nur eingeschränkt geltend gemacht werden können. Zahlungen und Forderungseinzugsversuche ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind unwirksam. Die Beteiligten sind angehalten, den weiteren Verlauf des Verfahrens sowie mögliche Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters genau zu verfolgen.
Nächste Schritte
In den kommenden Wochen wird das Insolvenzgericht auf Basis des Berichts des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Sollte es zur Eröffnung kommen, würde ein Insolvenzplan erstellt, der die Verwertung des Schuldnervermögens und die Befriedigung der Gläubiger regelt.
Das Insolvenzgericht Landshut hat bereits angekündigt, die Entscheidung öffentlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntzugeben, wodurch alle Beteiligten rechtswirksam informiert werden.
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