Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139367 eingetragenen Fonds 4 AvR Bleckede Verwaltungs GmbH, Poststraße 2-4, 20354 Hamburg, am 28.07.2023 um 13:31 Uhr erste Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das für die Verwaltung des eigenen Vermögens zuständig ist und die Geschäftsführung sowie die persönliche Haftung bei Kommanditgesellschaften übernimmt, insbesondere bei der KG in Firma Fonds 4 AvR Bleckede Grundstück Verwaltung GmbH & Co.KG, wird durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens gesetzlich vertreten.
Der Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, ansässig in der Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hat nun die Befugnis, Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens zu genehmigen oder abzulehnen. Entscheidungen der Fonds 4 AvR Bleckede Verwaltungs GmbH sind somit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig, entsprechend den Bestimmungen in § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Insolvenzordnung (InsO).
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen an die Fonds 4 AvR Bleckede Verwaltungs GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu empfangen. Drittschuldner sind dazu aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, gegen die Fonds 4 AvR Bleckede Verwaltungs GmbH untersagt. Dies betrifft allerdings nicht unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden vorerst eingestellt, entsprechend § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 67b IN 146/23 beim Amtsgericht Hamburg. Die Bekanntgabe erfolgte am 28.07.2023.
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