Das Amtsgericht Darmstadt hat am 04.12.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hausärztlich-diabetologisches MVZ Rhein-Main GmbH (Bahnstr. 7, 64546 Mörfelden-Walldorf; HRB 99356) folgende Maßnahmen angeordnet:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Ulrich Bert von der Kanzlei Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB (Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Gesellschaft bleibt berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin selbst zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können die Antragsgegnerin sowie Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 infrage gestellt wird. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Darmstadt eingereicht werden. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden, wobei die Einhaltung der Frist am Eingang beim Amtsgericht Darmstadt gemessen wird. Eine Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten sowie die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sind erforderlich.
Amtsgericht Darmstadt, 04.12.2024
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