Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZEUS Zeitarbeit GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Schwanthalerstraße 14, 80336 München, vertreten durch Geschäftsführer Marco Löw, hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus München bestellt. Seine Kanzlei ist unter folgender Adresse erreichbar:
📍 Barthstraße 16, 80339 München
📞 Tel.: +49(89) 8589633
📠 Fax: +49(89) 858963445
Die Rechtsvertretung der Schuldnerin übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf.
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 25. Februar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies bedeutet:
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass es zu einer nachteiligen Veränderung des Schuldnervermögens kommt.
Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München eingehen.
Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, allerdings muss die Beschwerdeschrift unterzeichnet und die angefochtene Entscheidung eindeutig benannt werden.
Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu bietet die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie die Website www.justiz.de.
Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 1501 IN 602/25 beim Amtsgericht München geführt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zur Abwicklung kommt.
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