Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 90171 eingetragenen Grundbesitz Leipzig Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, ehemals: Holzdamm 28 – 32, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62568 eingetragene Grundbesitz Leipzig Abwicklungsgesellschaft mbH, ehemals: Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitta Karl
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Aktenzeichen: 67b IN 325/10
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2014
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