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Startseite Allgemeines Insolvenzverfahren: Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Allgemeines

Insolvenzverfahren: Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Wuppertal hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal, am 07. November 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Peter Kruft vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Mit Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal wurde Joachim Exner, mit Kanzleisitz in der Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dies geschah auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).

Einschränkungen der Verfügungsbefugnis

Im Zuge des Verfahrens wurden die Verfügungsrechte der Schuldnerin erheblich eingeschränkt:

  • Verfügungen über Vermögensgegenstände der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner (Kunden, Geschäftspartner etc.) sind untersagt. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt,

  • Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
  • eingehende Gelder in Empfang zu nehmen und zu verwalten.

Damit übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Kontrolle über sämtliche Finanzflüsse des Unternehmens. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geregelte Abwicklung im weiteren Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Hintergrund des Verfahrens

Die Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH hat offenbar erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, die eine Insolvenz unabwendbar erscheinen lassen. Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass die verbliebenen Vermögenswerte im Sinne der Gläubiger geschützt werden.

Drittschuldner und Geschäftspartner der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH sind dringend aufgefordert, sich an die neuen Zahlungsrichtlinien zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Aktenzeichen: 504 IN 238/24
Amtsgericht Wuppertal
Beschlussdatum: 07. November 2024, 10:12 Uhr

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