Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. Dezember 2024 im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der MD-Sachwertpartner GmbH angeordnet. Damit reagiert das Gericht auf den Antrag des Unternehmens, ein Verfahren zur Eröffnung der Insolvenz über das eigene Vermögen einzuleiten.
Hintergrund der MD-Sachwertpartner GmbH
Die in Berlin ansässige Firma bietet Firmendienstleistungen und Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung (§ 34 c, d, f GewO) an. Dazu gehören auch Immobilienmaklertätigkeiten. Als Geschäftsführerin fungiert Nancy Elz. Das Unternehmen ist im Handelsregister Charlottenburg unter der Nummer HRB 234007 eingetragen.
Wesentliche Maßnahmen des Beschlusses
Das Gericht hat mehrere Schritte angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenssituation der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzfall zu verhindern. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen sind vorerst untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden gestoppt.
- Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, sowie zu prüfen, ob die Mittel des Unternehmens ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
- Das Unternehmen darf ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin nicht mehr über Vermögenswerte verfügen.
- Die Kontrolle über Bankkonten und Forderungen wurde vollständig auf die Insolvenzverwalterin übertragen.
- Sicherstellung der Insolvenzmasse: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und Sonderkonten zu eröffnen, um eingehende Gelder zu verwalten.
Gründe für das Verfahren
Die MD-Sachwertpartner GmbH hat das Insolvenzverfahren selbst beantragt, offenbar aufgrund finanzieller Schwierigkeiten. Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen wird geprüft, ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer vollständigen Abwicklung kommt.
Folgen für Gläubiger
Die Gläubiger des Unternehmens sind nun aufgefordert, ausschließlich mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu kommunizieren und keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zudem werden Bankinstitute zur Auskunft über Konten des Unternehmens verpflichtet.
Rechtsbehelfe
Betroffene können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf der offiziellen Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Einordnung der Lage
Die MD-Sachwertpartner GmbH muss sich nun mit einer strengen Kontrolle ihrer Vermögensverwaltung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers arrangieren. Sollten keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten nachgewiesen werden, könnte das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ablehnen. Für Gläubiger, Geschäftspartner und die Geschäftsführerin Nancy Elz steht viel auf dem Spiel: Das Verfahren wird klären, ob das Unternehmen noch eine Zukunft hat oder abgewickelt wird.
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um das Schicksal der MD-Sachwertpartner GmbH zu bestimmen.
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