In dem Insolvenzverfahren Mustang Ingelheim GmbH, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77381),
vertreten durch:
Martin McGuire, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.07.2016 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.07.2016 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.05.2016
810 IN 1012/14 M-4-4
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