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Insolvenzverfahren Sberbank Europe – was sollen Anleger jetzt tun?

styles66 (CC0), Pixabay
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Gesprochen haben wir dazu mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden:

diebewertung.de Worum geht es?

Rechtsanwältin Bontschev:

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat der in Europa aktiven Sberbank Europe AG den Geschäftsbetrieb untersagt. Es scheint so zu sein, dass die Bank zahlungsunfähig ist. Sie hat das Unternehmen mit Sitz in Österreich von den dortigen Behörden schließen lassen.

Das größte russische Geldhaus hat auch bei deutschen Privatanlegern über Tochterfirmen Geld eingesammelt. Kunden haben scheinbar massenhaft Geld abgehoben, weil sie angesichts der Sanktionen befürchteten, dass es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.

Die Bank erklärte zwar am Montag sie wolle ihre Kunden schützen und hätte daher die Summe der täglichen Bargeldabhebungen beschränkt. Dieses half jedoch nicht. Denn zwischenzeitlich – heute ist es aktuell – dass die Bank insolvent ist und mit sofortiger Wirkung keine Einlagen mehr entgegen nehmen darf und diese auch nicht auszahlen darf.

Die Sberbank Europe ist eine 100-prozentige Tochter der mehrheitlich in russischen Staatsbesitz stehenden Sberbank in Moskau.

diebewertung.de Wie ist der aktuelle Stand?

Rechtsanwältoin Bontschev:

Die österreichische Finanzaufsicht (FMA) hat die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien untersagt und mitgeteilt, dass der Sicherungsfall des österreichischen Einlage- und Anlegerentschädigungsgesetzes eingetreten ist. Dieses erfolgte am 01.03.2022 mit sofortiger Wirkung.

Bei der Sberbank Europe AG halten mehr als 100.000 Kunden Einlagen i. H. v. 1 Milliarde Euro, davon 913 Millionen Euro gesichert.

Da es sich um Privatkunden aus Deutschland handelt, die über die Filiale in Frankfurt am Main geführt werden, wird für diese Einleger die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens im Auftrag und auf Rechnung der ESA von der Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken durchgeführt. Für die 120 österreichischen Einleger, wird das Entschädigungsverfahren direkt durch die ESA abgewickelt.

Für Kunden ist relevant, dass die Einleger so schnell wie möglich entschädigt werden sollen und auch einen Anspruch haben. Es fragt sich, wer von der Insolvenz einen Vorteil oder Nachteil hat. Fakt ist, die deutschen Einlagensicherungssysteme werden geplündert und belastet und Nachteile haben immer die Kunden, denn soweit sie über 100.000,00 € investiert sind, erhalten sie hier über den Einlagensicherungsfond keine Erstattung.

diebewertung.de konkret Frau Bontschev, wir erhalten die Kunden Ihr Geld zurück?

Rechtsanwältin Bontschev:

Sie müssen nicht selbst einen Antrag auf Entschädigung stellen, denn Sie profitieren automatisch von der Einlagensicherung innerhalb der EU. Problematisch ist es natürlich für die Kunden, deren Geld/Einlage ein Betrag i. H. v. 100.000,00 € überschreitet, da dieses nicht abgesichert ist. In Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung, mithin bis zu 100.000,00 € pro Einleger und Bank, sind die Kunden geschützt. Dieses ist zumindest derzeit aktuelle Gesetzeslage. Wie sich diese nach und nach entwickelt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

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