In dem Insolvenzverfahren Spichernhöfe Grundstücksverwaltungs GmbH, Königsberger Ring 92, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 3930), vertr. d.: Industriekaufmann Werner von Holtzendorff-Fehling, I. OG LI, Königsberger Ring 92, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festzusetzen. Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und aller Insolvenzgläubiger zu der beabsichtigten Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters entspricht, wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 – IX ZB 83/06 – auf den 05.12.2016 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 04.11.2016
903 IN 610/06 – 2
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