Das Amtsgericht Marburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald, am 25. November 2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Müller und Thorben Wassmuth, sieht sich einer finanziellen Schieflage ausgesetzt. Ziel des Verfahrens ist es, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen.
Maßnahmen des Gerichts
- Einschränkung der Verfügungsmacht: Ab sofort sind Verfügungen der Thorwa Metalltechnik GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Das Gericht hat Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Koch übernimmt die Aufgabe, die Vermögensverhältnisse des Unternehmens zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Carsten Koch
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Tel.: 0561/3166-311 | Fax: 0561/3166-312
E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu
Handlungsanweisung an Schuldner
Die Schuldner der Thorwa Metalltechnik GmbH – beispielsweise Kunden, die noch Zahlungen an das Unternehmen leisten müssen – werden aufgefordert, diese Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Das bedeutet, Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsicht und Beschwerdemöglichkeit
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Marburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Thorwa Metalltechnik GmbH kann gegen die Entscheidung des Gerichts die sofortige Beschwerde einlegen. Diese Möglichkeit steht auch Gläubigern offen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 infrage stellen möchten.
- Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder (bei öffentlicher Bekanntmachung) nach Ablauf von zwei Tagen ab Veröffentlichung eingelegt werden.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Marburg (Universitätsstraße 48, 35037 Marburg) einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang beim Amtsgericht Marburg.
- Formvorschriften: Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und eine Erklärung enthalten, dass dieser angefochten wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung befindet sich die Thorwa Metalltechnik GmbH in der ersten Phase eines möglichen Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Mittel des Unternehmens ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und wie die Interessen der Gläubiger am besten gewahrt werden können. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens steht noch aus.
Amtsgericht Marburg, 25. November 2024
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