Am 8. Januar 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der APEX Invest GmbH eingeleitet (Az. 36a IN 8669/24). Die Berliner Gesellschaft, deren Geschäftssitz sich in der Lassenstraße 11–15 befindet, wird durch die Geschäftsführer Pirmin Gellner und Arthur Reiter vertreten. Bereits jetzt ist klar: Die Insolvenz hat weitreichende Konsequenzen für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger des Unternehmens.
Die aktuelle Situation: Was steht im Beschluss?
Zur Sicherung der Vermögenswerte der APEX Invest GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag hat das Gericht mehrere wichtige Maßnahmen ergriffen:
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – wurden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen der APEX Invest GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Kunden und Gläubiger sollten beachten, dass der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängt. Dieser wird unter anderem prüfen, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Verfahren einzuleiten.
Welche Konsequenzen drohen betroffenen Kunden und Gläubigern?
Für Kunden der APEX Invest GmbH, die auf offene Forderungen oder Dienstleistungen warten, bleibt die Lage vorerst unklar. Solange das Insolvenzverfahren in der vorläufigen Phase ist, können keine neuen Verträge abgeschlossen und bestehende Forderungen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters bedient werden. Gläubiger, die Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen möchten, müssen diese im Falle der Verfahrenseröffnung offiziell anmelden.
Auch die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet (unter www.insolvenzbekanntmachungen.de) ist von Bedeutung. Sie dient als Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten und setzt wichtige Fristen in Gang, beispielsweise für Rechtsmittel gegen den Beschluss.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Was betroffene Kunden jetzt tun können“
Redaktion: Herr Högel, was raten Sie Kunden und Gläubigern der APEX Invest GmbH, die von der Insolvenz betroffen sind?
Maurice Högel: Zunächst sollten sich betroffene Kunden einen Überblick über ihre Vertrags- und Forderungssituation verschaffen. Liegen noch unbezahlte Rechnungen vor? Wurden Dienstleistungen nicht erbracht oder Produkte nicht geliefert? Diese Informationen sind essenziell, um Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machen.
Redaktion: Können Kunden jetzt noch Zahlungen oder Leistungen von der APEX Invest GmbH erwarten?
Maurice Högel: Das hängt davon ab, ob der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Er prüft derzeit die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens und entscheidet, ob und in welchem Umfang Forderungen beglichen werden können. Für Kunden, die eine Vorauszahlung geleistet haben, ist das natürlich besonders problematisch, da sie in der Regel nur als sogenannte Insolvenzgläubiger berücksichtigt werden – das heißt, sie erhalten möglicherweise nur einen Teil ihrer Forderungen zurück, wenn überhaupt.
Redaktion: Wie sollten Gläubiger konkret vorgehen?
Maurice Högel: Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Gläubiger ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Das erfolgt durch Einreichung eines sogenannten Forderungsanmeldungsformulars, das in der Regel vom Insolvenzgericht bereitgestellt wird. Die Forderungsanmeldung sollte gut dokumentiert sein, also Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise umfassen.
Redaktion: Gibt es Fristen, die Gläubiger beachten müssen?
Maurice Högel: Ja, unbedingt! Die Fristen werden nach der Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bekannt gegeben. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass die Forderung nur noch unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht mehr berücksichtigt wird. Deshalb rate ich allen Betroffenen, die Veröffentlichung des Verfahrens und die Bekanntmachungen des Gerichts genau im Blick zu behalten.
Redaktion: Gibt es für Kunden noch andere Möglichkeiten, sich abzusichern?
Maurice Högel: In bestimmten Fällen, etwa bei Vorauszahlungen, könnte geprüft werden, ob eine sogenannte Insolvenzanfechtung in Betracht kommt. Dabei wird untersucht, ob Zahlungen oder Leistungen des Schuldners in der Vergangenheit zugunsten einzelner Gläubiger zum Nachteil der Gesamtmasse erfolgt sind. Das ist jedoch ein komplexes rechtliches Thema und erfordert individuelle Beratung.
Redaktion: Haben Sie noch einen abschließenden Rat für Betroffene?
Maurice Högel: Mein wichtigster Rat lautet: Handeln Sie schnell und gut informiert. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten unbedingt rechtlich beraten, insbesondere bei größeren Forderungen. Und behalten Sie die Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Auge.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Högel, für die hilfreichen Informationen.
Fazit:
Die Insolvenz der APEX Invest GmbH könnte zahlreiche Kunden und Geschäftspartner betreffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickelt, doch betroffene Kunden und Gläubiger sollten nicht zögern, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und aktiv zu werden.
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