Am 28. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Amberg im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thoma Bau- und Recycling GmbH & Co. KG, ansässig in der Granitweg 11, 94538 Fürstenstein, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: IN 364/24). Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter, Robert Thoma und die Thoma Bau- und Recycling Verwaltungs GmbH, vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigten der Gesellschaft ist Rechtsanwältin Rosemarie Lankes.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Wagner, mit Kanzleisitz in der Herrnstraße 18, 92224 Amberg (Telefon: +49(9621)60733-0, E-Mail: am@wl-Inso.de), bestellt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Amberg kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokollerklärung bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Amberg einzureichen.
Hinweis zur elektronischen Einreichung
Rechtsmittel und andere Dokumente können ebenfalls elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg, etwa über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), übermittelt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Thoma Bau- und Recycling GmbH & Co. KG geschützt bleibt, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
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