Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e.Volution GmbH mit Sitz am Campus-Boulevard 30, 52074 Aachen, am 14. November 2024 um 13:07 Uhr erste Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 24903 eingetragen ist, wird von Prof. Dr. Günther Schuh als Geschäftsführer vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg aus Düren bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der e.Volution GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der e.Volution GmbH Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen ist Dr. Boddenberg ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Schutzmaßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen
Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet:
- Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
- Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Weiteres Verfahren
Die gerichtlichen Anordnungen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der e.Volution GmbH im Interesse aller Gläubiger gesichert bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und eine Empfehlung für die Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens aussprechen.
Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche informieren und den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen.
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