Das Amtsgericht Bayreuth hat im Rahmen des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der JAB Immobilien Invest GmbH mit Sitz in Kulmbach (Klostergasse 6) am 28. November 2024 um 16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird von der Geschäftsführerin Anissa Gropp vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 7929 beim Amtsgericht Bayreuth registriert.
Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens
Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, um dieses vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der erfahrene Rechtsanwalt Peter Roeger wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Er ist unter der folgenden Adresse erreichbar:
- An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth
- Telefon: +49 (921) 7877806
- Telefax: +49 (921) 78778077
- E-Mail: roeger@pluta.net
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zustimmungspflicht für Verfügungen:
Verfügungen der JAB Immobilien Invest GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. - Ermächtigung zur Vermögenssicherung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das gesamte Vermögen in Besitz zu nehmen, darunter Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen und dort zu verwahren.
Einschränkung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, die das betroffene Vermögen betreffen, sind vorübergehend untersagt.
Hintergrund: Antrag auf Insolvenzverfahren
Die JAB Immobilien Invest GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Unternehmen ist im Bereich Immobilieninvestitionen tätig, Details zu den genauen Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten wurden bisher nicht öffentlich gemacht. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Rechtsbehelfsbelehrung für Beteiligte
Beteiligte können gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (unter www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth einzureichen:
- Adresse: Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
Eine anwaltliche Mitwirkung ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen.
Empfehlungen für Gläubiger der JAB Immobilien Invest GmbH
- Unterlagen prüfen: Gläubiger sollten ihre Ansprüche genau dokumentieren, etwa durch Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege.
- Kontakt zum Insolvenzverwalter: Wenden Sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, um Ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und weitere Informationen über das Verfahren zu erhalten.
- Beratung einholen: Aufgrund der komplexen Rechtslage empfiehlt es sich, einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um mögliche Ansprüche zu sichern.
Ausblick auf das Verfahren
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der JAB Immobilien Invest GmbH prüfen und entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens vorliegen. Dabei wird geklärt, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Gläubiger sollten die Entwicklungen genau verfolgen und ihre Ansprüche fristgerecht anmelden, um am Verfahren teilzunehmen.
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