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Insolvenzverfahren über die SOLARMAX GmbH eingeleitet- was können Kunden tun?

geralt (CC0), Pixabay
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Am 06. Dezember 2024 wurde um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Neu-Ulm im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SOLARMAX GmbH (Greisbacherstraße 6, 89331 Burgau) ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer Matthias Heinrich Bohner, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 16380 eingetragen.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung im Rahmen eines möglichen Hauptinsolvenzverfahrens zu gewährleisten.


Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Mit dem Beschluss des Gerichts wurde die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der SOLARMAX GmbH auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Pluta, übertragen. Er ist auch für die Einziehung von Außenständen, die Verwaltung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin zuständig.

Kontaktmöglichkeiten für Gläubiger und betroffene Parteien:

  • Adresse: Karlstraße 33, 89073 Ulm
  • Telefon: +49 (731) 96880-0
  • Telefax: +49 (731) 96880-51
  • E-Mail: ulm@pluta.net

Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beschränkt sich zunächst auf die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO).

Drittschuldnern – also Personen oder Institutionen, die Zahlungen an die SOLARMAX GmbH leisten müssten – wurde verboten, Gelder direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder, im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neu-Ulm, Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm, einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.


Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de

Moderator: Herr Högel, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Die Insolvenz der SOLARMAX GmbH hat viele Verbraucher und Investoren verunsichert. Was bedeutet die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens konkret für betroffene Kunden?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Vielen Dank für die Einladung. Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens ist zunächst ein Sicherungsmechanismus, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen. Für Verbraucher bedeutet dies, dass die SOLARMAX GmbH aktuell keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen treffen darf – zum Beispiel keine Gelder einziehen oder Zahlungen leisten kann. Alle Entscheidungen dieser Art müssen vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt werden. Kunden, die zum Beispiel auf die Lieferung von bestellten Solaranlagen oder Reparaturen warten, müssen sich darauf einstellen, dass es zu Verzögerungen oder sogar Ausfällen kommen könnte.


Moderator: Was können betroffene Kunden und Verbraucher jetzt konkret tun?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Verbraucher sollten zunächst folgende Schritte unternehmen:

  1. Ansprüche dokumentieren: Alle Verträge, Rechnungen, Korrespondenzen und Zahlungsnachweise sollten gesammelt werden, um Forderungen gegenüber der SOLARMAX GmbH später nachweisen zu können.
  2. Forderungsanmeldung vorbereiten: Sobald das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dies in der Regel öffentlich bekannt geben. Verbraucher sollten hier die Fristen genau beachten.
  3. Kein weiteres Geld zahlen: Kunden, die eine Lieferung oder Dienstleistung erwartet haben, sollten keine weiteren Zahlungen an die SOLARMAX GmbH leisten. Bereits geleistete Vorauszahlungen können als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Eine fundierte rechtliche Beratung ist in solchen Fällen hilfreich, um die individuellen Möglichkeiten und Rechte zu prüfen. Insbesondere, wenn Kunden Sicherheiten wie Anzahlungen oder Garantien geleistet haben, sollten diese überprüft werden.

Moderator: Besteht für Kunden die Chance, ihre geleisteten Vorauszahlungen oder Ansprüche zurückzuerhalten?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Das hängt maßgeblich von der Höhe der Insolvenzmasse ab, also dem Vermögen, das nach Verwertung zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steht. Leider ist es in vielen Insolvenzverfahren so, dass nach Abzug der Verfahrenskosten oft nur ein Bruchteil der Forderungen bedient wird.

Verbraucher können jedoch auch prüfen lassen, ob es Ansprüche gegen die Geschäftsführer oder andere Verantwortliche gibt – zum Beispiel bei Pflichtverletzungen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse bereits zahlungsunfähig war.


Moderator: Welche Tipps haben Sie für betroffene Kunden, um ihre Chancen zu wahren?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Mein wichtigster Tipp ist: Fristen und Informationen genau beachten. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter eine Forderungstabelle anlegen und alle Gläubiger auffordern, ihre Ansprüche anzumelden. Hier sollten Verbraucher unbedingt aktiv werden.

Zudem sollten sie in Erwägung ziehen, sich einer Gläubigergruppe anzuschließen oder rechtliche Unterstützung durch Anwälte oder Verbraucherschutzorganisationen wie verbraucherschutz-solar.de in Anspruch zu nehmen. Eine Bündelung der Interessen kann in solchen Verfahren oft hilfreich sein.


Moderator: Herr Högel, vielen Dank für Ihre wertvollen Tipps und die Einschätzung der Situation.

Rechtsanwalt Maurice Högel: Sehr gerne. Ich wünsche den betroffenen Verbrauchern viel Erfolg und hoffe, dass sie ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können.


Fazit

Die Insolvenz der SOLARMAX GmbH betrifft zahlreiche Kunden und Verbraucher, die nun ihre Ansprüche sichern müssen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das Vermögen des Unternehmens verwalten und weitere Schritte einleiten. Verbraucher sollten ihre Ansprüche gut dokumentieren, keine weiteren Zahlungen leisten und die Fristen zur Forderungsanmeldung genau einhalten. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen von großem Vorteil sein.

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