Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Verfahren 701 IN 615/24 die vorläufige Insolvenz der Strohplattenwerk Müritz GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Waren (Müritz) hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen gestellt. Hintergrund ist offenbar eine finanzielle Schieflage, die das Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geführt hat.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching von der Kanzlei Ecovis in Neubrandenburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Dabei wird geprüft, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Zwangsvollstreckungen ausgesetzt
Gemäß dem Beschluss des Gerichts sind alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Strohplattenwerk Müritz GmbH – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – vorläufig untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt. Dies soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens für die Insolvenzmasse erhalten bleibt.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung
Die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung, vertreten durch Christian Losehand, ist stark eingeschränkt. Ab sofort dürfen Zahlungen und Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem ist es der Geschäftsführung untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Rechte wurden vollständig auf den Insolvenzverwalter übertragen, der auch befugt ist, neue Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin
Drittschuldnern, also Kunden oder Vertragspartnern der Strohplattenwerk Müritz GmbH, wurde untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die geordnete Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen zu gewährleisten.
Prüfung der Fortführungsfähigkeit
Neben der Sicherung des Vermögens hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eingehend zu analysieren. Dabei wird geprüft, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist und ob ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Betretungs- und Untersuchungsrecht
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Das Unternehmen ist verpflichtet, sämtliche geschäftsrelevanten Unterlagen und Auskünfte bereitzustellen. Dies dient der umfassenden Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse.
Veröffentlichung und Speicherung der Beschlüsse
Der Beschluss über die vorläufige Insolvenz wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bleibt mindestens bis zur Beendigung der vorläufigen Maßnahmen gespeichert, in der Regel jedoch nicht länger als sechs Monate nach Verfahrensabschluss.
Fazit
Die Strohplattenwerk Müritz GmbH befindet sich in einem kritischen Stadium ihres Insolvenzverfahrens. Ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob es auf eine Zerschlagung hinausläuft, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Anleger, Gläubiger und Mitarbeiter sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens unmittelbar bevorstehen.
Kommentar hinterlassen