Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Rahmen eines Antrags der Ziegler Modulbau GmbH, ansässig in der Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Herwig Kohla und Stefan Ziegler vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 5860 beim Amtsgericht Weiden registriert.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Die Anordnung erfolgte auf Grundlage von § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO), um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der erfahrene Rechtsanwalt Volker Böhm wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
- Adresse: Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
- Telefon: +49 (911) 600 79 161
- Telefax: +49 (911) 600 79 10
- E-Mail: nbg@schubra.de
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen über das Vermögen der Ziegler Modulbau GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Außenständen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände einzuziehen und diese auf ein eigens eingerichtetes Anderkonto zu verwahren.
- Vermögensverwaltung: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin, um Gläubigerinteressen zu schützen und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.
Hintergrund: Antrag auf Insolvenzverfahren
Die Ziegler Modulbau GmbH, die im Bereich Modulbau tätig ist, hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Es handelt sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, das Unternehmen zu stabilisieren, Gläubigeransprüche zu sichern und eine mögliche Sanierung zu prüfen.
Details über die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens sowie die Ursache für die Insolvenz wurden bislang nicht veröffentlicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der Ziegler Modulbau GmbH prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Beteiligte des Verfahrens können gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung einzureichen.
- Einreichung: Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden:
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf.
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Es ist auch möglich, die Beschwerde als elektronisches Dokument einzureichen. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Empfehlungen für Gläubiger der Ziegler Modulbau GmbH
- Forderungen prüfen und dokumentieren: Gläubiger sollten ihre Ansprüche gründlich prüfen und notwendige Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege bereithalten.
- Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter: Es ist ratsam, frühzeitig mit Rechtsanwalt Volker Böhm Kontakt aufzunehmen, um Forderungen anzumelden und über den Verfahrensstand informiert zu bleiben.
- Beratung in Anspruch nehmen: Aufgrund der rechtlichen Komplexität eines Insolvenzverfahrens sollten Gläubiger gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, insbesondere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Ausblick: Mögliche Szenarien
- Sanierung oder Restrukturierung: Der Insolvenzverwalter könnte Maßnahmen prüfen, um das Unternehmen zu sanieren und damit den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
- Abwicklung: Sollte eine Sanierung nicht möglich sein, könnte es zur Verwertung des Unternehmensvermögens kommen, um die Gläubiger teilweise zu befriedigen.
- Fortführung des Verfahrens: Nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird das Gericht entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Ziegler Modulbau GmbH, die Gläubiger und alle Beteiligten. Die Insolvenzverwaltung wird nicht nur die finanzielle Situation des Unternehmens klären, sondern auch über den weiteren Fortgang des Verfahrens und mögliche Sanierungsmaßnahmen entscheiden. Gläubiger sollten ihre Forderungen frühzeitig anmelden und das Verfahren genau verfolgen.
Kommentar hinterlassen