Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Rahmen eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Gateway Clinics GmbH am 12. November 2024 um 10:20 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Antragstellerin erlassen. Gleichzeitig wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gateway Clinics GmbH, mit Sitz in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 130149 eingetragen. Das Unternehmen wird von Philip Balonier mit Sitz in der Schweiz als Geschäftsführer vertreten. Zudem gehören die Terfie Beteiligungs GmbH und die Kauka Invest GmbH als Gesellschafterinnen zum Firmenverbund.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller Partner bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main. Dr. Obermüller ist ab sofort zuständig für die Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse.
Seine Aufgaben umfassen:
Mit dem erlassenen allgemeinen Verfügungsverbot ist die Gateway Clinics GmbH nicht mehr berechtigt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen. Alle finanziellen Transaktionen und Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ziel dieser Maßnahmen ist es, unrechtmäßige Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner, sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gateway Clinics GmbH ist im Gesundheits- und Klinikbereich tätig. Die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens könnten weitreichende Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner haben. Dr. Obermüller wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Betroffene Gläubiger können sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um ihre Forderungen anzumelden.
Weitere Informationen und Einsicht in den Beschluss können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingeholt werden.
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