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Insolvenzverfahren über Gera Tourismus e. V. eingeleitet

viarami (CC0), Pixabay
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Am Donnerstag, dem 02.07.2015, hat das Amtsgericht Gera das Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Gera Tourismus e. V. (c/o Novotel Gera, Berliner Straße 38, 07545 Gera) aufgenommen. Der Beschluss erfolgte um 09:45 Uhr unter dem Aktenzeichen 8 IN 289/15.

Beschluss des Amtsgerichts:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
    Rechtsanwalt Harald Heinze, ansässig in der Lessingstraße 4, 07545 Gera, wurde als vorläufiger Verwalter eingesetzt.
  2. Verfügungen des Schuldners eingeschränkt
    Entscheidungen und Verfügungen des Schuldners bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz der Insolvenzordnung (InsO).
  3. Kein allgemeines Verfügungsverbot
    Ein generelles Verfügungsverbot wurde nicht erlassen, sodass der Schuldner weiterhin im Rahmen der Zustimmung des Verwalters handlungsfähig bleibt.

Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde möglich

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Diese muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Gera (Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera) eingereicht werden.

Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de, es sei denn, die Zustellung erfolgte früher. Eine Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Die Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Hintergrund

Das Insolvenzverfahren markiert einen weiteren Schritt in der finanziellen Restrukturierung des Gera Tourismus e. V. Der Einsatz eines vorläufigen Verwalters zielt darauf ab, die finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten des Vereins zu sichern und zu überprüfen. Ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

Das Amtsgericht Gera hat mit diesem Beschluss die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt.

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