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Insolvenzverfahren: Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht zum Insolvenzverfahren

Az.: 1542 IN 12280/24
Datum des Beschlusses: 02.01.2025

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin:
    Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH
    Adresse: Zeppelinstraße 73, 81669 München
    Vertreten durch: Geschäftsführer Weber Nicolas
    Registergericht: Amtsgericht München
    Register-Nr.: HRB 286403
  • Verfahrensbevollmächtigte:
    Rechtsanwälte JOBE | RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Adresse: Widenmayerstraße 16, 80538 München
    Aktenzeichen: M-179/24-MS
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
    Adresse: Barthstraße 16, 80339 München
    Telefon: +49(89)8589633
    Telefax: +49(89)858963445

Beschluss des Amtsgerichts München:

Das Gericht hat zur Sicherung des Schuldnervermögens gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 02.01.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bestimmungen:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO):
    Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Schuldnervermögens, um nachteilige Veränderungen zu verhindern.
  2. Verfügungsbeschränkungen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO):
    Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.
  3. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO):
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt und vorläufig eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Fristbeginn:

  • Mit der Verkündung der Entscheidung oder
  • Mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Einlegungsort:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

Voraussetzungen:

  • Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
  • Elektronische Einreichung nur bei qualifizierter elektronischer Signatur oder sicherem Übermittlungsweg (§ 130a ZPO).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und der Webseite www.justiz.de zu entnehmen.


Zusammenfassung:

Das Amtsgericht München hat zur Sicherung des Vermögens der Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens wurden beschlossen. Rechtsmittel können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eingelegt werden.

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