Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler (FUBSUS)- was ist das denn? Wieso nehmen Sie unsere Fragen an Sie -ohne die Quelle zu benennen-auf Ihre Webseite???

Published On: Freitag, 18.04.2014By

Einfach Unglaublich wenn am das auf der Seite der Fubus liest. Hier nachfolgend der Text unserer E-Mail an Herrn Kübler. Erkennen auch Sie dort Parallelen? Ich meine Herr Kübler, auch wenn wir eine kleine unbedeutende Plattform im Internet sind, aber benennen hätten Sie uns zumindest ja können, denn so Dumm scheinen wir ja nicht zu sein mit unseren Fragen. Das Herr Kübler so was nötig hat? Na dann!!! Frohes Schaffen.

 

Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der FUBUS KGaA 

Sehr geehrter Herr Kübler, 

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. Meinen Presseausweis entnehmen Sie bitte dem Impressum meiner Webseite unter www.diebewertung.de . Wie Ihnen bekannt ist, beobachten wir den gesamten Vorgang Infinus/Future Business sehr genau. Zu diesem Komplex haben wir nun ein paar Fragen an Sie, die wir Sie bitten bis Dienstag den 15 April 2014- 17 Uhr zu beantworten. Dafür im Voraus recht herzlichen Dank.

 

Weder aus dem Beschluss des AG Dresden noch aus Ihrer Einladung ergibt sich das es zwangsläufig einen Gläubigervertreter geben muss, sondern es handelt sich um eine „Kann Formulierung“. Warum also nun dieser Weg zu einem gemeinsamen Gläubigervertreter von Ihnen?

Dazu haben Sie auch einen konkreten Vorschlag gemacht mit einer Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei, warum gerade diese Kanzlei?

Gibt/Gab es geschäftliche Verbindungen zwischen Ihnen und der von Ihnen vorgeschlagenen Kanzlei?

Sind Sie dort an Honoraren die diese Kanzlei dann, wenn diese auf Ihren Vorschlag hin gewählt wird, direkt oder indirekt beteiligt?

Die Ankündigung der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters führt nach unserer Kenntnis zu „unmutsartigen Reaktionen“ auf der Seite der Rechtsanwälte

Die Mandate von Gläubigern haben. Warum wurde Ihr Vorgehen nicht mit diesen Kanzleien im Vorhinein abgestimmt?

Hier spricht man, in einem Schreiben das der Redaktion vorliegt „von einem Skandal im Skandal“ der direkt mit Ihrem Namen verbunden wird. Wie sehen Sie diesen Vorgang?

Ist es richtig, das die von Ihnen „auserwählte Kanzlei“ bis zu 21 Millionen Euro an Honorar für die gemeinsame Vertretung der Gläubiger abrechnen könnte/dürfte?

Ist es richtig, das dieser Betrag dann zusätzlich zu Ihrem Honorar aus der Insolvenzmasse zu zahlen wäre, mithin den Gläubigern fehlen würde?

Wenn unser Betrag nicht stimmt, wie hoch wäre die Vergütung für die von Ihnen vorgeschlagene Kanzlei in diesem Falle denn?

Würde es hier eine separate Honorierungsvereinbarung geben zwischen der Kanzlei und Ihnen?

Durch die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters sehen die Anlegeranwälte die Möglichkeit für ihre Mandanten das „Optimum“ zu erreichen als gefährdet an. Können Sie das nachvollziehen?

Würde  man Ihrem Vorschlag eines gemeinsamen Gläubigervertreters folgen, dann wäre das doch in letzter Konsequenz eine erhebliche Einschränkung der einzelnen Gläubiger an sich , denn dieser wäre ja dann nicht mehr befugt seine Ansprüche selber beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ist das richtig?

Zugleich würden Sie aber auch die Rechte der jetzt bereits beauftragten juristischen Vertreter der Gläubiger in eine Art „Verbot“ einer Tätigkeit führen? Ist das so?

Einhergehend mit der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters würde dann ja auch der Übergang aller Stimmrechte auf den gemeinsamen Gläubiger Vertreter, heisst in der Konsequenz das Einzelne Gläubiger dann nicht mehr an Gläubigerversammelungen teilnehmen könnten und für ihre Mandanten abstimmen könnten, wenn es um Anlegeranwälte geht. Ist das so richtig?

Das könnte doch dann theoretisch zu der Situation führen, das wenn der Insolvenzverwalter abberufen werden soll, der von Ihnen vorgeschlagene gemeinsame Vertreter sicherlich nicht dafür stimmen würde im Zweifelsfall?

Ihrem Handeln wären also keine Grenzen gesetzt, außer das Sie dann in Nürnberg anrufen müssten? Sehe ich das so richtig?

Auf Ihrer Einladung zu der Versammlung fehlt jeglicher Hinweis auf die Kosten die für den gemeinsamen Gläubigervertreter entstehen. Warum?

Wollen Sie das dann im „Handstreich“ am Tage der Gläubigerversammlung entscheiden?

 

 

Für Ihre Bemühungen recht herzlichen Dank

Redaktion

Diebewertung.de

Thomas Bremer

Jordanstraße 12

04177 Leipzig

www.diebewertung.de

Unser Rat an die Gläubiger der FuBus KG aA

Lassen Sie sich n i c h t auf den Vorschlag des Amtsgerichtes  Dresden über Rechtsanwalt Kübler auf einen gemeinsamen Gläubigervertreter, in diesem Fall Rechtsanwalt Gloeckner von der Kanzlei GP Law aus Nürnberg, ein. Dieser Vorschlag hat aus unserer Sicht ein „Geschmäckle“. Lesen Sie mehr dazu auf www.diebewertung,de

 

 

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