Das könnte sein, denn was da gerade im Insolvenzverfahren der Future Business Kg aA öffentlich wird, tut Ihrem Ruf als kompetenter und angesehener Insolvenzverwalter sicherlich nicht gut. Da „empfehlen“ Sie einen gemeinsamen Gläubigervertreter der Sie wiederum dem Insolvenzgericht empfohlen hat bei der Future Business KG aA Insolvenzverwalter zu werden. In einem Telefongespräch mit unserer Redaktion haben Sie nun erklärt „nicht Sie hätten diesen Vorschlag gemacht sondern das sei auf Weisung des Insolvenzgerichtes in Dresden“ gemacht worden. Das können wir nicht nachprüfen, aber war Ihnen selber nicht bewusst was das für einen „Aufschrei“ geben würde, wenn man so verfahren würde? Jetzt haben Sie genau das, was Sie möglicherweise gar nicht vorhergesehen haben, eine Diskussion um Ihr Vorgehen damit sicherlich auch verbunden eine Diskussion über Ihre Reputation. Im Hintergrund „scharen sich jetzt Ihre Gegner“, die Ihnen, selbst wenn Rechtsanwalt Gloeckner gewählt werden sollte, das Leben sehr schwer machen werden. Warum gab es überhaupt einen Vorschlag? Ihr Hinweis „das ein gemeinsamer Gläubigervertreter bei solch großen Verfahren gerne gesehen wird von gerichtlicher Seite“, ist eine „kann Formulierung“ und keine „muss Formulierung“. Insofern hätten Sie doch dort 3 Kanzleien zur Wahl stellen können, die die die meisten Mandate in dem Verfahren haben. Da hätte man sich sicherlich auf einen Kandidaten einigen können. Herr Gloeckner wird vermutlich nicht der Anwalt mit den meisten Mandaten sein. Nun ist „guter Rat teuer“, denn unserer Kenntnis nach gibt es schon Beschwerden beim Amtsgericht Dresden wegen gegen Ihres Vorgehens. Reparieren Sie das Vorgehen in dieser Form ganz schnell.
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