Heute wollen wir einmal eine Mail einer Userin unserer Internetplattform veröffentlichen. Eine Mail, die es in sich hat, denn hier geht es um den IX. Senat des BGH, also einem Senat unseres höchsten Gerichtes. Liest man das, dann kommt man sich wirklich vor wie in einer Bananenrepublik. Wir haben uns entschieden, den Text so komplett zu veröffentlichen, auch wenn das dann für eine Münchner Anwaltskanzlei nicht gerade ein Ruhmesblatt sein könnte.„Hallo, lieber Thomas Bremer,
ich bin mit der Gläubigertreuhand noch immer am BGH und hatte dann auch einen – eigentlich vollkommen aussichtslosen – Befangenheitsantrag gegen die bearbeitenden Richter des IX. Senates (sog. Insolvenzsenat) gestellt: Nun habe ich ein Hammerurteil des BGH, das es so sicherlich noch nie in den 75 Jahren Rechtsgeschichte nach dem letzten Weltkrieg gegeben hat:
Alle drei Richter sind befangen – der Vorsitzende Dr. Godehart Kayser, der Berichterstatter Dr. Gerhart Pape und der stellvertretende vorsitzende Richter Dr. Gehrlein.
Im Grunde braucht nie mehr jemand vor den IX. Senat zu treten und einen Insolvenzverwalter verklagen, denn sie werden allesamt von sämtlichen Verwaltern aus der Masse der Gläubiger per Seminaren, Festschriften, Vorträgen etc. nebenverdienstmässig entlohnt. Kein Unternehmer, kein Gläubiger nirgendwo.
Im Grunde hätte die Kanzlei Mattil in der FuBus/Infinus Sache das auch wissen und ebenfalls Befangenheitsantrag stellen müssen, denn es war ja klar, warum er den Fall verloren hat: aus exakt denselben Gründen – weil die bearbeitenden Richter (siehe oben: es sind exakt dieselben) befangen waren, denn auch dort ist es ja Kübler, der der Prozessgegner war.“
Das BGH Urteil dazu liegt uns in der Redaktion vor.
„Kanzlei Kübler zerbricht“ (LTO, JUVE vom 01.04.2019) – heute gelesen und mich gefragt, was das soll: Breidenbücher ist doch immer noch die Ehefrau von Dr. Bruno Kübler und hat anscheinend ein Vorkaufsrecht für die Kanzlei Kübler: Heisst das jetzt, dass sich die drei noch verbliebenen Partner darauf geeinigt haben, den Herrn und Meister aus dem Verkehr zu ziehen? Damit er in aller Ruhe noch seinen „Kriminalinsolvenzen“ hinterherlaufen kann und falls sie nicht an ihm vorbeikommen, einem ganz normalen Unternehmen halt ein Bein zu stellen, damit es anschliessend zur „Kriminalinsolvenz“ mutiert und das will der alte Herr dann ganz allein – bzw. mit 60 bis 80 Mitarbeitern – stemmen? Man lese dazu nur die Bewertungen von Mitarbeitern, um zu wissen, wie es in der Kanzlei Kübler zugeht, wäre ja gelacht, wenn sich Herr Kübler nur bei Unternehmen so aufführen würde, nein, das hatte er auch im eigenen Haus zu gehandhabt: Intrigen, Gerüchteküche, Mobbing – das ganze Programm. Wäre es nicht an der Zeit Herrn Kübler ein paar unangenehme Fragen zu stellen, beispielsweise die, ob er pleite wäre, wenn er nicht das FuBus/Infinus-Verfahren von einem Dresdner Amtsrichter zugeschustert bekommen hätte? Ein Verfahren, das die Kanzlei noch Kopf und Kragen kosten kann, wenn klar wird, dass auch die letztinstanzlichen Richter am BGH, die ihm den Hintern gerettet haben, ebenso befangen waren wie die im obigen Verfahren: Es waren nämlich dieselben Richter. Und kann man das dann noch ein „Zerbrechen nach 45 Jahren Erfolgsgeschichte“ nennen oder ist es nicht in Wirklichkeit exakt das, was ich hier seit nunmehr 2013 nicht müde werde zu beschreiben: Ein den Hals-aus-der-Schlinge-ziehen auf Kosten von anderen, den Gläubigern, den Unternehmern, den Geschädigten. Oder steigt Kübler jetzt auch aus den massenweisen Verwertungsgesellschaften aus, die er gemeinsam mit Laboga und Breidenbücher in Dresden gegründet hat, allesamt Verwalter und Besitzer von Immobilien, beste Lage, Filetstücke? Nie- und nimmer beschäftigt Kübler als Freiberufler noch 60 – 80 Mitarbeiter für die FuBus/Infinus – die ist bereits ausgeweidet, die Gutachten machen andere wie auch das Controlling und die Buchhaltung. Man macht sich dezent vom Acker – ganz wie es ein betrügerischer Bankrotteur auch tun würde und das Tafelsilber war vorher auf die Ehefrau überschrieben worden. Man könnte lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre.
Vielen Dank fürs hartnäckige Dranbleiben, das Nachbohren und aufdecken!!
Ich bin mir sicher, die „Insolvenz-Mafia“ hat ihre besten Zeiten längst hinter sich.
Würde mich nicht wundern, wenn der Fall Infinus über die Haftung des Landes Sachsen ihr Ende besiegelt, denn so kann es sicher nicht weitergehen.
IX ZA 16/17 vom 7.11.2018
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018&Seite=3&nr=89799&pos=118&anz=2523