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Insolvenzverwalter Popppy und Ballooony

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Nein bisher ist noch kein Insolvenzverwalter vom Amtsgericht Rottweil bestellt worden, zumindest findet sich zu keiner der Hebe Gesellschaften ein Vermerk im öffentlich zugänglichen Insolvenzregister.

Das hat nichts zu bedeuten, denn zunächst einmal wird ein eingehender Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, hier in Rottweil, geprüft. Zunächst schaut man, ob alle Unterlagen dabei sind und ob das formal alles so in Ordnung ist.

Dann lässt das Gericht von einem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Gutachten erstellen um herauszufinden, ob genügend „Masse“ vorhanden ist um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Wenn nicht genügend Masse vorhanden ist, wird das Verfahren auch nickt eröffnet und kein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Es erfolgt von Seiten des zuständigen Insolvenzgerichtes die sogenannte „Einstellung des Insolvenzverfahrens Mangels Masse“.

Wir gehen aber davon aus, dass hier die Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dann, wenn der Insolvenzverwalter -nennt sich zunächst einmal vorläufiger Insolvenzverwalter- bestellt ist, nimmt dieser seine Arbeit auf und sichtet zunächst einmal alle Unterlagen, die ihm dann zur Verfügung gestellt werden. Das dauert im Regelfall dann auch mindestens 6 Wochen. Da wird man dann auch so gut wie keine „Wasserstandsmeldung“ vom Insolvenzverwalter bekommen.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter an die Datenschutz-Grundverordnung gebunden, heißt wenn er wollte, könnte er nicht jedem, der ihn anruft dann auch alles erzählen. Zudem muss man auch immer bedenken, dass der Insolvenzverwalter ein Dienstleister des Amtsgerichtes Rottweil ist, also bestimmte Entscheidungen auch mit dem Insolvenzgericht abstimmen muss. Macht er als Insolvenzverwalter etwas falsch, dann haftet er dafür.

Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter dann sogar das Eigentum der Anleger, so manches Anlegers, anfechten müssen, möglicherweise hervorgerufen durch die Vereinbarungen, die der Anleger noch auf Drängen des Vertriebs mit der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei getroffen hat.

Einer Kanzlei, die, wie wir in der Vergangenheit berichtet haben, ja den Initiator Frank Hebe vertreten hatte. Möglich nun, dass diese Anleger gar kein Eigentum mehr an den Automaten haben. Hier müsste der Automateneigentümer dann teure Prozesse führen, auch gegen den Vertrieb, der ihm dazu geraten hat, „seine komfortable Position in eine-„gar keine Position““ umzuwandeln. Da werden sicherlich einige Prozesse auf die Vermittler zukommen.

Nun muss man einfach abwarten, wie und wann das Gericht dazu eine Entscheidung veröffentlichen wird.

 

 

 

1 Komment

  • Von den Kunden hat wohl keiner richtig eigentum.Ich woolt einsteigen, aber mein Vertriebler hatte mir von einem Vortrag eines Anwaltes Sack oder so, Ende 2019 erzählt, der da sgte, daß die Altverträge so eine Art Leasingfinanzierung oder so sind und eigentlich von der Bafin erlaubt sein müssten, was aber nicht ist. So wie mein Vertriebler das verstanden habe, hat der RA eigentlich gesagt, daß die Altverträge rückabgewickelt sein müssten und der Kunde bislang gar nicht in den Besitz gekommen ist. Die Automaten gehören seiner Ansicht nach noch der Firma, wären also demnach alles Insolvenzmasse,oder?
    War mir eh alles zu teuer damals, zum Glück auch kein Geld für gehabt.

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