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Insolvenz:Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht zur vorläufigen Eigenverwaltung
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht

Aktenzeichen: IN 7339/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 13:40 Uhr

1. Betroffene Gesellschaft:
Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH

Adresse: Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Handelsregister-Nr.: HRB 27606
Vertreten durch: Carsten Wulf Lothar Hense (Geschäftsführer)

2. Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Leipzig am 23.12.2024 die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b Abs. 1 InsO angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Überwachung durch einen Sachwalter.

3. Bestellung des vorläufigen Sachwalters:
Zum vorläufigen Sachwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch

Adresse: Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Telefon: +49 (341) 269720
Telefax: +49 (341) 2697210
E-Mail: RBauch@schultze-braun.de

4. Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Sachwalters:

Überwachung der Geschäftsführung:
Der Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen (§ 270b Abs. 1 Satz 1, § 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Kontrolle des Zahlungsverkehrs:
Der Sachwalter kann verlangen, dass eingehende Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und Zahlungen ausschließlich durch ihn geleistet werden (§ 270b Abs. 1 Satz 1, § 275 Abs. 2 InsO).
Zugang und Nachforschungen:
Der Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte von Behörden, Kreditinstituten, Steuerberatern und anderen Dritten einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

5. Mitwirkungspflichten der Schuldnerin:

Einsichtnahme und Auskünfte:
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 270b Abs. 1 Satz 1, § 274 Abs. 2 InsO).
Meldepflicht:
Wesentliche Änderungen, die die Eigenverwaltungsplanung betreffen, sind dem Gericht und dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen (§ 270c Abs. 2 InsO).

6. Einschränkungen der Geschäftstätigkeit der Schuldnerin:

Besondere Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden.
Widerspruchsrecht:
Der Sachwalter kann Verbindlichkeiten widersprechen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören (§ 275 Abs. 1 InsO).

7. Unterstützung durch den Sachwalter:
Der Sachwalter kann die Schuldnerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Buchführung sowie bei Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen (§ 274 Abs. 2 Satz 2 InsO).

8. Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger:

Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung, werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Untersagung neuer Vollstreckungsmaßnahmen:
Neue Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

9. Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses:
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:

Jörn Suthues
Weißenburger Straße 34b, 48151 Münster

Denkweit GmbH
Blücherstraße 26, 06120 Halle (Saale)
Vertreten durch Herrn Dr. Dominik Lauch

Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig
Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig
Vertreten durch Frau Katrin Steffan

Die Bestimmung der Mitglieder wird mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds wirksam.

10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlichte Entscheidung bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).

11. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Einreichung: Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Form: Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Details zur elektronischen Einreichung sind unter www.justiz.de verfügbar.

Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.12.2024 die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH angeordnet. Rechtsanwalt Rüdiger Bauch wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Geschäftsführung bleibt der Schuldnerin erhalten, wird jedoch umfassend durch den Sachwalter überwacht. Ziel der Eigenverwaltung ist die Sicherung der Vermögenswerte und die Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen.

Amtsgericht Leipzig, 23.12.2024

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