Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 216/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8280 eingetragenen werk 9 architekten + ingenieure GmbH, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Cornelius, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Herrn Rainer Wennemar, Lange Str. 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Geschäftszweig: Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros
ist am 21.03.2024, um 15:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 216/24
Amtsgericht Bielefeld, 21.03.2024
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