Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 4/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 71472 eingetragenen Werner Roth GmbH & Co. KG, Friedhofsweg 6, 66128 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 75176 eingetragene Werner Roth Verwaltungs GmbH, Friedhofsweg 6, 66128 Saarbrücken, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Brigitte Roth, und Frau Carina Roth,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Spedition
ist am 26.02.2024, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
105 IN 4/24
Amtsgericht Saarbrücken, 26.02.2024
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