In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der WF Solar Solutions UG, Am Friedhof 4, 56283 Nörtershausen (AG Koblenz, HRB 30227),
vertreten durch:
1. Elke Elisabeth Feith-Schwarzlos, Am Friedhof 4, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführerin),
2. Lara Wehlen, Am Friedhof 4, 56283 Nörtershausen, (Geschäftsführerin), wird heute, am 12.02.2025 um 12:31 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerinin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 12.02.2025
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 30/25
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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de
Thema: „Was können betroffene Kunden von WF Solar Solutions UG jetzt tun?“
Interviewer: Herr Högel, vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen. Viele Kunden der WF Solar Solutions UG sind verunsichert. Was sollten Betroffene als Erstes tun?
Maurice Högel: Zunächst ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen zu sichern: den Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege und den bisherigen Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Wer bereits gezahlt hat, sollte prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wurde oder nicht.
Interviewer: Und wenn die Solaranlage nicht geliefert wurde?
Maurice Högel: Dann sollte der Kunde dem Unternehmen eine schriftliche Frist zur Erfüllung setzen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Falls darauf keine Reaktion erfolgt, kann der Kunde rechtliche Schritte einleiten, etwa vom Vertrag zurücktreten oder eine Rückzahlung verlangen.
Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen
Interviewer: Viele Kunden haben bereits Geld gezahlt. Gibt es Möglichkeiten, dieses zurückzubekommen?
Maurice Högel: Ja, je nach Zahlungsart gibt es verschiedene Optionen:
- Lastschrift: Kunden können bei ihrer Bank eine Rückbuchung veranlassen.
- Kreditkarte: Oft gibt es einen Käuferschutz, über den eine Rückerstattung möglich ist.
- Überweisung: Hier kann es schwieriger sein, aber in manchen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Forderung oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
Interviewer: Und wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat?
Maurice Högel: Dann sollten sich betroffene Kunden umgehend beim zuständigen Insolvenzverwalter als Gläubiger melden. Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind zwar oft gering, aber eine Anmeldung kann sich trotzdem lohnen.
Rechtliche Möglichkeiten und Alternativen
Interviewer: Wann sollten Betroffene einen Anwalt einschalten?
Maurice Högel: Sobald sich das Unternehmen nicht kooperativ zeigt oder es um größere Beträge geht, ist rechtlicher Beistand ratsam. Eine Verbraucherzentrale oder ein spezialisierter Anwalt kann helfen, die beste Vorgehensweise zu klären.
Interviewer: Haben Sie Tipps, worauf Kunden bei künftigen Solaranlagen-Anbietern achten sollten?
Maurice Högel: Unbedingt auf transparente Verträge, sichere Zahlungsmethoden und Kundenbewertungen achten. Bei Vorkasse sollten Kunden besonders vorsichtig sein – besser ist es, erst nach erbrachter Leistung zu zahlen oder eine Absicherung, etwa über Treuhandkonten, zu nutzen.
Fazit
Interviewer: Was raten Sie betroffenen Kunden jetzt konkret?
Maurice Högel:
- Unterlagen sichern und Fristen setzen.
- Zahlungen rückfordern, wo möglich.
- Rechtliche Schritte prüfen – Verbraucherzentralen oder Anwälte helfen.
- Künftig vorsichtiger bei Vorauszahlungen sein.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Maurice Högel: Sehr gern. Ich hoffe, dass viele Kunden ihr Geld zurückerhalten oder eine gute Lösung finden.
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