Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15454 eigetragenen Wilhelm Fülling GmbH, Duisburger Str. 153, 45479 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich von Ofen, Fischenbeck 56, 45472 Mülheim an der Ruhr und Herrn Hans-Gerd Terre, Hansastr. 14, 45478 Mülheim an der Ruhr,
Unternehemensgegenstand: Handel mit Eisenwaren, Werkzeugen und Maschinen, Beschlags- und Befestigungstechnik, Schweißtechnik und Arbeitsschutz sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte und die Beteiligung an anderen Firmen
ist am 30.04.2024, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Tim Kölling, Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
601 IN 15/24
Amtsgericht Duisburg, 30.04.2024
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