Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 280/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9665 eingetragenen WK Wertkontor GmbH, Moltkestr. 25, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Veltrup, Moltkestr. 25, 33330 Gütersloh
Geschäftszweig: Verkauf von Waren, insbesondere Münzen, Edelmetalle, Lusxusgüter, Kunstgegenstände etc.
ist am 25.04.2024, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Henz, Rietberger Str. 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 280/24
Amtsgericht Bielefeld, 25.04.2024
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