Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der woodenvans. GmbH, ansässig am Bruno-Bürgel-Weg 69-81 in 12439 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36w IN 106/24 eine entscheidende Anordnung getroffen. Die Firma, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 232983 und vertreten durch die Geschäftsführer Tim Schneider und Tom Stellmacher, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Am 12. Januar 2024 um 10:55 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung veranlasst. Frau Rechtsanwältin Stephanie Hotopp aus Berlin, Rankestraße 33, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig. Insbesondere ist es der woodenvans. GmbH untersagt, Außenstände eigenständig einzuziehen.
Die Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalterin besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Drittschuldnern ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen.
Im Falle von Rechtsmittelinteressen kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Sie kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden, wobei auch elektronische Dokumente zulässig sind, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Diese Entscheidung und die damit verbundenen rechtlichen Schritte stellen einen kritischen Punkt im Verfahren der woodenvans. GmbH dar und betonen die Bedeutung von sorgfältiger und professioneller Insolvenzverwaltung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 12.01.2024
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