Im Verfahren zur Beantragung des Insolvenzverfahrens durch die WS Schmuck GmbH, ansässig in Fürth und vertreten durch Geschäftsführer Mittler Peter, wurde am 12.02.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor weiteren Verlusten. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wirth ernannt. Zudem wurde beschlossen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, was auch die Einziehung von Forderungen einschließt.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, die beim Amtsgericht Fürth zu adressieren ist. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Elektronische Dokumente sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Für elektronische Rechtsbehelfe gelten spezielle Anforderungen, die auf der Internetseite www.justiz.de näher erläutert werden.
IN 45/24
Kommentar hinterlassen