Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 660/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7473 eingetragenen WSB Immoblien & Bau GmbH, Westring 3, 33415 Verl, im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer Herrn Uwe Wellenbrink, Westring 3, 33415 Verl
Geschäftszweig: Planung und Errichtung von Gebäuden aller Art
ist am 12.10.2023, um 13:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 660/23
Amtsgericht Bielefeld, 12.10.2023
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