Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kronenberg, Boldermansweg 7, 7105CH Winterswijk-Huppel, Niederlande
Geschäftszweig: Montage von Bauteilen etc.
ist am 26.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
71 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 26.02.2024
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